07.April 2008
Wenn jeder Rücksicht nimmt, ist das Zusammenleben kein Problem (Foto:MEV)
Wichtig für Mieter
» Ihr gutes Recht auf Ihrem Balkon
Prinzipiell darf ein Mieter seinen Balkon nutzen, wie es ihm gefällt. Dennoch gibt es natürlich Grenzen, da die Nachbarn die Zeit auf ihren Balkonen auch genießen möchten.
Blumenkästen Sie dürfen auf jeden Fall am Balkon aufgehängt werden - auch außen am Geländer. Sie müssen aber sicher befestigt sein. Fußgänger und Nachbarn dürfen nicht gefährdet werden. Löst sich ein Kasten, z.B durch eine Windböe, haftet der Mieter.
Gießen Bei aller Pflanzenliebe: Tropfendes Wasser darf nicht die darunter Wohnenden belästigen oder die Fassade schädigen.
Blätter und Blüten Verlieren die Blumen in einem normalen Maß Blätter und Blüten, muss der Nachbar das dulden. Fallen aber ständig Planzenteile herab oder hängt die Bepflanzung sehr weit über die Brüstung herab, können Mitbewohner unter Umständen die Entfernung verlangen.
Baugerüst Wenn der Balkon einer Mietswohnung wegen eines Baugerüsts vorübergehend nicht nutzbar ist, kann normalerweise eine » Mietminderung erfolgen. Ausnahme: beim Einzug war die Beeinträchtigung schon bekannt.
Wohneigentums-Anlagen Wenn in der Teilungsordnung eine einheitliche Gestaltung des Grundstücks vorgesehen ist, können die Wohnungseigentümer beschließen, dass an der Brüstung der Balkone keine Blumenkästen hängen dürfen (BayObLG, 2 Z BR 20/01).
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